ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JOLLY SCHWARZ PHOTOGRAPHY

Stand: Jänner 2017

1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Jolly Schwarz ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG
als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2 Jolly Schwarz erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Jolly Schwarz bekannt gegeben wird –
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies
die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt,
zu ersetzen.

1.4 Angebote von Jolly Schwarz sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Jolly Schwarz hergestellten Produkte, gleich in welcher Form
oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge) Der Auftraggeber
kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Jolly Schwarz und ist sich bewusst, dass seine
Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2.) URHEBERRECHT

Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Jolly Schwarz. Die Nutzung selbiger,
insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder
private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die von Jolly Schwarz hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt Jolly Schwarz die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes
vereinbart wurde – wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Jolly Schwarz.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Jolly Schwarz,
als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung
so vorzunehmen, dass Jolly Schwarz als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Jolly Schwarz zum Schadensersatz. Änderungen bzw.
Bearbeitungen von Lichtbildern, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch
diese tätige Dritte, sind verboten sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Jolly Schwarz auf Datenträgern aller
Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung,
wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Jolly Schwarz.
Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

3.) LEISTUNGEN & PREISE

Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind
schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt Jolly Schwarz dem Auftraggeber eine
passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner
Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig.

4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Jolly Schwarz wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Jolly Schwarz kann den Auftrag auch – zur
Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen
Anordnungen trifft, ist Jolly Schwarz hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt
insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten
fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind,
wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).
Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Jolly Schwarz liegen, wie
Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von
Modellen, Reisebehinderungen etc..

4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können
sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung
gelten nicht als erheblicher Mangel.

4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation
ist hierdurch nicht berechtigt.

5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte
Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reise- kosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern
nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage
nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Jolly Schwarz.

6.) HAFTUNG

Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verhalten von Jolly Schwarz oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

Gegen Jolly Schwarz gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /
oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Jolly Schwarz verursacht
worden ist.

7.) VERTRETUNG

Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse
Verkehrsstörungen etc.(auch Familien An- gehörige) Jolly Schwarz zu dem vereinbarten Fototermin nicht
erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Jolly
Schwarz kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine
Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Jolly Schwarz verpflichtet sich nicht zur
dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
vereinbart wurden.

8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR

Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Jolly Schwarz nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Jolly Schwarz, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Jolly Schwarz auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Jolly Schwarz kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Jolly Schwarz auch
Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem
Grund auch immer, steht Jolly Schwarz ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem
15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab 2 Tagen
100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für
Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin, Tortendienstleisterin usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig
von der Storno Gebühr von Jolly Schwarz.

9.) DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Jolly Schwarz verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich
zu behandeln.

10.) LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN

Jolly Schwarz liefert ihre Arbeiten binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen
kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt,
Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen
keinen Reklamationsgrund dar. Jolly Schwarz haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von Jolly Schwarz mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem
Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln
müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als
vertragsmäßig und mängelfrei angenommen.
Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

11.) SALVATORISCHE KLAUSEL

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung
wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12.) SCHLUSSBESTIMMUNG

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz
des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.